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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

ENDO-SH

Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation / Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

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Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation

Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, verbunden mit der Dokumentation der Düngung, sowie die Bewertung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) bilden den Kern des novellierten Düngerechts.

Die genannten Düngeaufzeichnungen des jeweiligen Kalenderjahres müssen seit Inkrafttreten der geänderten Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht bis zum Ablauf des 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres von allen Betrieben, die zur Erstellung dieser Dokumente nach Düngeverordnung verpflichtet sind, in ENDO-SH elektronisch gemeldet werden. Die erste verpflichtende Meldung musste bis zum Ablauf des 31. März 2023 für das Kalenderjahr 2022 erfolgen.

Hintergrund der Einführung des digitalen Meldesystems ist das von der EU-Kommission geforderte Wirkungsmonitoring im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Das System dient somit der Erfassung einer landesweiten Datengrundlage hinsichtlich Nährstoffbedarf und -einsatz.

Das Programm ENDO-SH steht mit den Modulen Düngebedarfsermittlung (DBE),  Dokumentation der Düngung (DdD) und Betriebliche N-Obergrenze (170 N) online zur Verfügung: Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation.

Der Zugang zum Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Neben der Erfüllung der Meldeverpflichtung wird dem Anwender in ENDO-SH die Möglichkeit gegeben, die geforderten Düngeaufzeichnungen (DBE, DdD, 170 N) rechtskonform zu erstellen. Die Struktur der Eingabemasken und eine anschließende Überprüfung der Daten reduzieren die Wahrscheinlichkeit unvollständiger und unrichtiger Meldungen. Durch die Datenbereitstellung bzw. den Datenimport aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sowie der InVeKoS-Datenbank ist zudem eine erleichterte Plausibilisierung der betrieblichen Daten durchführbar. Darüber hinaus ist ein Gesamt- und Teilimport von Daten aus Drittprogrammen über eine Schnittstellenfunktion möglich. Für Fragen bezüglich der Kompatibilität der Schnittstellenfunktion kontaktieren Sie bitte den Anbieter Ihrer Drittanbietersoftware. Dieser kann Ihnen Auskünfte geben, ob die Düngeaufzeichnungen gemäß der Schnittstellenanforderung von ENDO-SH aufbereitet und exportiert werden können.

Bei technischen Fragen zum Programm stehen Ihnen die ENDO-SH-Hotline unter 04347 704 777 und das elektronische Postfach endo-sh@llnl.landsh.de zur Verfügung.

Zur Elektronischen Nährstoffmeldung und Dokumentation

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger werden Nährstofftransfers zwischen Betrieben mit unterschiedlichen Verfügungsberechtigten in Schleswig-Holstein dokumentiert. Neben landwirtschaftlichen Betrieben, die einen Sammelantrag stellen, werden insbesondere auch gewerbliche oder flächenlose Betriebe (z.B. Tierhalter, Biogasanlagen) im Rahmen der Meldeverpflichtung erfasst.

Das LLnL (ehemals LLUR) hat am 01.07.2021 die Zuständigkeit für das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger übernommen. Die Zuständigkeit des Meldeprogramms war bis dahin im Geschäftsbereich der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein angesiedelt. Der Zugang zum Programm erfolgt analog zu ENDO-SH ausschließlich über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Sofern Sie gegenwärtig nicht über eine BNR-ZD verfügen, können Sie diese bei Ihrer zuständigen Außenstelle des LLnL (ehemals LLUR) beantragen. Auch Betriebe, die keinen Sammelantrag stellen (z.B. gewerbliche oder flächenlose Tierhalter sowie Biogasanlagen), müssen für den Zugang zum Programm eine BNR-ZD beantragen. Den Antrag auf Zuteilung einer BNR-ZD finden Sie hier.

Im Zuge der Übernahme des Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger durch das LLnL (ehemals LLUR) haben sich folgende rechtliche Änderungen ergeben:

  1. Die Meldungen über die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab 200 Tonnen Frischmasse pro Jahr sind nunmehr für den Abgeber und den Aufnehmer verpflichtend.
  2. Die Meldungen über die Abgaben von Wirtschaftsdüngern sind binnen eines Monats im Meldeprogramm zu erfassen.
  3. Die Meldungen über die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern sind binnen zwei Monaten im Meldeprogramm zu erfassen.
  4. Die Meldungen sind nur mit der Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) möglich.

Bei Fragen zum Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger stehen Ihnen die ENDO-SH Hotline unter 04347 704 777 und das elektronische Postfach endo-sh@llnl.landsh.de zur Verfügung.

Zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Die aktuelle Ausführung der Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht finden Sie hier:

Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht

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